Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 10. November 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Walbostudios (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) im Bereich der Webentwicklung, App-Entwicklung, Webdesign und verwandter Dienstleistungen. Maßgeblich sind diese AGB für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Webentwicklung, App-Entwicklung, Webdesign und verwandter IT-Dienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere:
- Entwicklung und Programmierung von Websites, Webanwendungen und mobilen Apps
- Webdesign und UI/UX-Design
- E-Commerce-Lösungen und Online-Shops
- Content-Management-Systeme (CMS) und deren Einrichtung
- Hosting, Domain-Verwaltung und Server-Management
- Wartung, Support und Updates
- SEO-Optimierung und Online-Marketing
- Schulungen und Einweisungen
- Beratungsleistungen im Bereich Webentwicklung
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Angebot oder der Projektvereinbarung. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, sofern dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags erforderlich oder zweckmäßig ist. Der Auftragnehmer bleibt dabei für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen verantwortlich.
3. Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Texte, Bilder, Logos, Videos und sonstigen Materialien vollständig, rechtzeitig und in der vereinbarten Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere:
- Vollständige und korrekte Angaben zu den Anforderungen und Wünschen
- Zugangsdaten zu bestehenden Systemen, Servern oder Plattformen
- Domain-Informationen und Hosting-Zugänge
- Texte, Bilder und sonstige Inhalte in digitaler Form
- Corporate Design-Richtlinien und Markenrichtlinien
- Rechtliche Informationen (z.B. Impressum, Datenschutzerklärung)
- Kontaktdaten für Rückfragen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien verfügt und dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien entstehen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungswünsche und Feedback zeitnah zu kommunizieren. Späte Änderungswünsche können zu zusätzlichen Kosten führen.
Verzögert sich die Erfüllung des Auftrags durch das Unterlassen oder die verspätete Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, so verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend. Zusätzlich entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist mit Fristsetzung die Leistung nach seinen Möglichkeiten zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Preise für Hosting, Domains, Lizenzen und andere laufende Kosten werden gesondert ausgewiesen und können sich ändern, wenn sich die Kosten des Auftragnehmers ändern.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Zusätzlich behält sich der Auftragnehmer vor, bei Zahlungsverzug die Leistungen einzustellen oder den Vertrag zu kündigen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für umfangreichere Projekte Abschlagsrechnungen zu stellen. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem erbrachten Leistungsumfang. Eine Anzahlung von mindestens 30% des Gesamtpreises kann bei Auftragsbestätigung fällig werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Bei Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs während der Projektlaufzeit werden diese gesondert berechnet. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorher über zusätzliche Kosten.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Websites, Apps, Designs, Code, Grafiken etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte an diesen Werken verbleiben beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Zweck ein, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.
Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Eine Bearbeitung oder Veränderung der Werke durch den Auftraggeber oder Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Werke in seiner Referenzliste und zu Werbezwecken zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem ausdrücklich.
7. Lieferfristen und Termine
Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Sie beginnen mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Verzögert sich die Erfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, verlängern sich die Fristen entsprechend. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über solche Umstände unverzüglich informieren.
Bei Überschreitung von Lieferfristen ist der Auftragnehmer nur dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
8. Abnahme
Die erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die Fertigstellung mit und fordert zur Abnahme auf. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung oder durch stillschweigende Abnahme durch Nutzung der Leistung.
Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Leistung ausdrücklich abgenommen hat oder wenn er die Leistung nach Aufforderung zur Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen beanstandet hat. Bei komplexeren Projekten kann eine längere Abnahmefrist vereinbart werden.
Beanstandungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen und müssen konkret und nachvollziehbar sein. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar waren, gelten als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb der Abnahmefrist gerügt wurden.
Wird die Abnahme ohne berechtigten Grund verweigert oder verzögert, gilt die Leistung nach Ablauf einer angemessenen Frist als abgenommen. Der Auftragnehmer kann in diesem Fall die Zahlung der Restvergütung verlangen.
Nach Abnahme übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Nutzung und Wartung der übergebenen Systeme, es sei denn, es wurde eine Wartungsvereinbarung geschlossen.
9. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Der Auftragnehmer kann zwischen Mangelbeseitigung und Neuerbringung wählen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäßer Behandlung, Änderungen oder Eingriffen durch den Auftraggeber oder Dritte beruhen. Gleiches gilt für Mängel, die durch normale Abnutzung oder durch Umstände entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers vorliegt.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Kardinalpflicht verletzt wurde. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen. Gleiches gilt für Schäden, die durch die Verwendung veralteter oder nicht kompatibler Hard- oder Software entstehen.
11. Änderungen und Ergänzungen während der Projektlaufzeit
Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs während der Projektlaufzeit bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien. Dies gilt insbesondere für:
- Änderungen am Design oder der Funktionalität
- Zusätzliche Features oder Module
- Änderungen an der technischen Architektur
- Erweiterungen des Leistungsumfangs
Für Änderungen und Ergänzungen können zusätzliche Kosten entstehen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Durchführung über die voraussichtlichen zusätzlichen Kosten und benötigte Zeit. Änderungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber durchgeführt.
Bereits erbrachte Leistungen, die durch Änderungen obsolet werden, sind dennoch zu vergüten, es sei denn, die Änderung wurde bereits vor Beginn der entsprechenden Leistung vereinbart.
12. Hosting, Domains und Server-Services
Sofern der Auftragnehmer Hosting-, Domain- oder Server-Services erbringt, gelten folgende Bestimmungen:
Der Auftragnehmer stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung und sorgt für deren ordnungsgemäßen Betrieb. Verfügbarkeitsgarantien werden gesondert vereinbart und sind nicht Bestandteil der Standardleistung.
Domains werden im Namen des Auftraggebers registriert, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Domain-Gebühren rechtzeitig zu zahlen. Bei Zahlungsverzug kann die Domain-Registrierung verloren gehen.
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Zahlung aller Hosting- und Domain-Gebühren verantwortlich. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die Services einstellen oder kündigen.
Backups werden regelmäßig erstellt, jedoch übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Datenverluste. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Backups wichtiger Daten zu erstellen.
13. Wartung, Support und Updates
Wartung, Support und Updates sind nicht automatisch im Leistungsumfang enthalten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Für laufende Wartungs- und Support-Leistungen kann eine gesonderte Vereinbarung geschlossen werden.
Der Auftragnehmer bietet Support während der vereinbarten Geschäftszeiten an. Support außerhalb der Geschäftszeiten kann gesondert berechnet werden.
Updates von verwendeten Software-Komponenten, Frameworks oder Content-Management-Systemen können zusätzliche Kosten verursachen, insbesondere wenn Anpassungen an der bestehenden Lösung erforderlich sind. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Durchführung von Updates über mögliche Auswirkungen und Kosten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sicherheits-Updates zeitnah durchführen zu lassen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch veraltete Software entstehen.
14. Open Source Software und Drittanbieter-Komponenten
Der Auftragnehmer kann Open Source Software und Komponenten von Drittanbietern verwenden. Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der jeweiligen Lizenzbedingungen.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die Verwendung wesentlicher Open Source Komponenten und deren Lizenzbedingungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lizenzbedingungen einzuhalten.
Für die Verfügbarkeit, Funktionalität und Aktualisierung von Drittanbieter-Services (z.B. APIs, Payment-Provider, externe Services) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Ausfälle oder Änderungen dieser Services können die Funktionalität der erstellten Lösung beeinträchtigen.
15. Content-Management-Systeme und Schulungen
Sofern ein Content-Management-System (CMS) eingerichtet wird, erhält der Auftraggeber eine Einweisung in die Nutzung. Umfang und Dauer der Schulung ergeben sich aus der Vereinbarung.
Der Auftraggeber ist für die Pflege der Inhalte selbst verantwortlich, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Inhalte, die der Auftraggeber selbst einstellt oder ändert.
Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Inhalte der Webseite, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder veröffentlicht werden. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Inhalte liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Zusätzliche Schulungen oder erweiterte Einweisungen können gesondert berechnet werden.
16. SEO, Online-Marketing und Performance
Sofern SEO-Optimierung oder Online-Marketing-Leistungen vereinbart wurden, gelten folgende Bestimmungen:
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Optimierungsmaßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Garantie für bestimmte Rankings, Klickraten oder Conversion-Raten wird nicht gegeben, da diese von vielen externen Faktoren abhängen, die der Auftragnehmer nicht beeinflussen kann.
Änderungen an Suchmaschinen-Algorithmen können die Ergebnisse beeinflussen. Der Auftragnehmer passt die Strategien entsprechend an, kann jedoch keine Garantie für gleichbleibende Ergebnisse geben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei SEO-Maßnahmen mitzuwirken, insbesondere durch Bereitstellung von Inhalten und Einhaltung von Empfehlungen.
17. E-Commerce und Zahlungsabwicklung
Bei E-Commerce-Lösungen ist der Auftraggeber für die rechtliche Konformität verantwortlich, insbesondere für:
- AGB und Widerrufsbelehrung
- Datenschutzerklärung
- Impressum
- Preisauszeichnung und Versandkosten
- Steuerliche Aspekte
Der Auftragnehmer integriert Zahlungsanbieter nach den Vorgaben des Auftraggebers. Für die Verfügbarkeit und Funktionalität der Zahlungsanbieter übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Auftraggeber ist für die Abwicklung von Bestellungen, Versand und Kundenservice selbst verantwortlich, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.
18. Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Auftragsausführung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
Der Auftragnehmer setzt technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten ein. Details können in einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung geregelt werden.
19. Kündigung
Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- die andere Vertragspartei trotz Abmahnung mit angemessener Frist wesentliche Vertragspflichten verletzt
- die Erfüllung des Vertrags aus anderen Gründen unmöglich wird
- der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät und trotz Mahnung nicht zahlt
- der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt
- Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist
Bei Kündigung durch den Auftraggeber hat dieser die bereits erbrachten Leistungen zu vergüten. Bereits erbrachte Leistungen werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Für noch nicht erbrachte Leistungen besteht kein Anspruch.
Bei Kündigung durch den Auftragnehmer hat dieser dem Auftraggeber die bereits erbrachten Leistungen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat die bereits erbrachten Leistungen zu vergüten.
Für laufende Wartungs- und Support-Verträge gelten die vereinbarten Kündigungsfristen. Eine Kündigung zum Ende eines Abrechnungszeitraums ist möglich, sofern nicht anders vereinbart.
20. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm ein Widerrufsrecht zu, sofern nicht eine Ausnahme nach § 312g Abs. 2 BGB vorliegt (z.B. bei vollständig erbrachten Dienstleistungen mit ausdrücklicher Zustimmung und Bestätigung des Verbrauchers).
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat und dieser bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Widerrufsrechts nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
21. Schriftform und elektronische Kommunikation
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Schriftform im Sinne dieser AGB ist auch die Textform (z.B. E-Mail, Fax), sofern nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist. Die elektronische Übermittlung von Dokumenten (z.B. per E-Mail) entspricht der Schriftform, sofern die Authentizität und Integrität gewährleistet sind.
22. Vertragsänderungen
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 6 Wochen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Der Auftragnehmer weist in der Mitteilung auf die Bedeutung der Frist hin.
Widerspricht der Auftraggeber, kann der Auftragnehmer den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers (Fürth). Dies gilt auch für Streitigkeiten über die Wirksamkeit des Vertrags.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
Auf die Geltung von UN-Kaufrecht wird ausdrücklich verzichtet. Maßgeblich ist ausschließlich deutsches Recht.
24. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
Walbostudios
Wladislaw Udod
Karolinenstraße 66c
90763 Fürth
E-Mail: wladislaw.udod@walbostudios.com